Die Abrechnung der Psychotherapie lehnt sich an die Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) an.
Nach den nicht antragspflichtigen probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Sitzungen) wird gemeinsam mit Ihnen ein Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre Kasse besprochen und dann von mir erstellt.
Bitte setzen Sie sich hierbei vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Lassen Sie sich dabei die Antragsformulare zusenden.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Eine ausführliche Aufklärung hierzu erfolgt auf Ihren Wunsch im Erstgespräch.
Honorarzahlungen sind beim Finanzamt ggf. als außergewöhnliche Belastung absetzbar.